
Corona-Infektionsgefahr - Durchführung von Veranstaltungen
Entsprechend der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung sind gemäß §13 für die kfd alle Veranstaltungen und Versammlungen bis auf weiteres untersagt. Wir blicken jedoch positiv in die Zukunft und hoffen, dass es bald wieder eine Zeit ohne Einschränkungen und Absagen gibt.
Bis dahin wünscht das Team der kfd Holthausen Beerlage: Haltet Abstand und bleibt gesund!
Jahresprogramm 2020 - Übersicht:
Allgemeine Hinweise
Zu allen Bildungsveranstaltungen, wie Kursen und Vorträgen, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich bei:
Fr. Margarete Müller, Telefon: 02554/917712
Teilnehmergebühren:
Mitglieder: Die Teilnehmergebühren sind unterschiedlich und richten sich nach den Kosten der jeweiligen Veranstaltung.
Nichtmitglieder: Für Nichtmitglieder erheben wir einen Aufschlag von 4,50€ auf die Teilnehmergebühren